Abgassonderuntersuchung

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: ASU,

    § 47 a Straßenverkehrs- Zulassungs- Ordnung, zur Überwachung und Minimierung des Abgasausstoßes von Kraftfahrzeugen; (in Deutschland vorgeschriebene,) spätestens nach einem Jahr durchzuführende Untersuchung zur Kontrolle des Abgasausstoßes eines Kfz. Besonders werden der Gehalt an Kohlenmonoxiden, die Leerlaufdrehzahl und der Zündzeitpunkt geprüft. Erteilung einer Plakette.

    Betroffen sind Fahrzeuge mit Benzinmotor, Dieselfahrzeuge. Davon ausgenommen sind Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind; Kraftfahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor, die weniger als vier Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h haben oder die vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind; Kraftfahrzeuge mit rotem Kennzeichen (§ 28); land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen; selbstfahrende Arbeitsmaschinen.

    Kalenderblatt - 16. April

    1922 Das Deutsche Reich und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken schließen in Rapallo am Rande der Weltwirtschaftskonferenz von Genua einen Freundschaftsvertrag, den so genannten Rapallo-Vertrag.
    1925 Im Grab der vor über 45 Jahren verstorbenen Bernadette wird deren Leichnam unverwest aufgefunden. Das Grab wurde anlässlich ihrer Seligsprechung geöffnet. Sie hatte als Kind mehrere Marienerscheinungen.
    1945 Hitler verlangt die Verteidigung der Ostfront bis zum letzten Tropfen Blut.