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Finanzierung

Aus Finanzen - Wissens-Portale, Wörterbücher und Lexika - WISSEN DIGITAL

Finanzen

Euro-Zeichen
  1. Sammelbezeichnung für alle mit Geld befassten Vorgänge; Geldwesen, Geldangelegenheiten.
  2. Staatseinkünfte und -ausgaben (Staatshaushalt).
  3. Privatvermögen, Vermögensverhältnisse.

Den Ausgangspunkt der öffentlichen Finanzwirtschaft bilden die erwarteten Ausgaben, welche sich dann - im Gegensatz zu Privatunternehmen - die notwendigen Einnahmen verschafft.

Im betriebswirtschaftlichen Sinn gibt es daneben noch das Anlage- wie auch das Umlaufvermögen.

Finanzgerichte

Die für Berufungs- und Beschwerdeverfahren zuständigen Gerichte, die gegen die Entscheidung der Finanzämter, v.a. über Steuern und Abgaben, herangezogen werden können, sind die so genannten Finanzgerichte. Sie sind von der Finanzverwaltung unabhängig. Finanzgerichte sind in zwei Instanzen gegliedert:

  • Finanzgerichte der Länder; bestehend jeweils aus einem Senat und drei Berufsrichtern
  • Bundesfinanzhof (in München); bestehend aus fünf Senaten und i.d.R. sieben Berufsrichtern. Vor dem BFH kann nur mit einer Rechtsvertretung (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) geklagt werden

Finanzhoheit, auch Steuerhoheit genannt, bezeichnet das Recht des Staates, auf Grund der ihm zugesprochenen Macht, Steuern zu erheben, um die notwendigen Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben zu bekommen. Die Steuerhoheit umfasst Regelungen bezüglich:

Finanzierungsgesellschaften

Als Finanzierungsgesellschaften bezeichnet man alle Unternehmen, die bankähnliche Geschäfte betreiben, aber nicht dem Kreditwesengesetz unterliegen. Zu diesen gehören Gesellschaften für Factoring, Leasing, Abschreibungs- und Kapitalgesellschaften: Internationale Finanzgesellschaft

Ein bestimmter wissenschaftlicher Zweig (Finanzwissenschaft), der sich schwerpunktmäßig mit der Berechnung von für die Wirtschaft wichtigen Angelegenheiten befasst (z.B. Zinsberechnung), ist die Finanzmathematik.

Bundesministerium für Finanzen

Die oberste Bundesbehörde, die für Haushalts-, Steuer-, Währungs-, Geld- und Kreditpolitik zuständig ist, ist in Deutschland das Bundesministerium für Finanzen mit Sitz in Berlin. Es untersteht dem Bundesminister für Finanzen und ist selbst die Spitze der Bundesfinanzverwaltung. Hier wird das Bundesvermögen verwaltet und die Steuern reguliert. Es gibt verschiedene Oberbehörden (u.a. Bundesschuldenverwaltung, Zollkriminalamt), Mittelbehörden (Oberfinanzdirektionen) und Unterbehörden (Hauptzollämter u.a.). Das BMF ist außerdem zuständig für die Koordination der nationalen Wirtschafts- und Finanzpolitik auf der Gemeinschaftsebene der Europäischen Union und die Vertretung deutscher Interessen im Internationalen Währungsfonds (IWF).

Des weiteren gibt es den Finanzplanungsrat: So heißt das Beratungsgremium der Bundesregierung, zusammengesetzt aus Vertretern von Bund, Ländern und Gemeinden. Der Finanzplanungsrat soll Empfehlungen für die Koordinierung der Finanzplanungen der Gebietskörperschaften geben und für konjunkturgerechte Abstimmung der öffentlichen Schuldenaufnahme sorgen.

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