Zwangsversteigerung
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auch: Subhastation;
eine der gesetzlichen Formen der Zwangsvollstreckung für Grundstücke und grundstückgleiche Rechte. Wird zur Befriedigung der Gläubiger im Konkursfall des Schuldners durchgeführt. Die Versteigerung wird vom jeweiligen Amtsgericht durchgeführt und unterliegt besonderen Regelungen. Sie wird öffentlich bekannt gegeben. Das Mindestgebot muss die Schuld und die Verfahrenskosten abdecken. Der Käufer übernimmt alle Rechte und Pflichten an dem Grundstück (z.B. Hypotheken). Der Erlös wird vom Gericht unter den Gläubigern aufgeteilt.
Kalenderblatt - 28. März
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