Zuhälterei

    Aus WISSEN-digital.de

    das Beziehen des Lebensunterhaltes aus den Einkünften einer Prostituierten. Die so genannte ausbeuterische Zuhälterei sowie die gewerbsmäßige Vermittlung der Prostitutionsausübung sind in Deutschland strafbar und werden mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet.