Zollunion

    Aus WISSEN-digital.de

    Vereinigung selbstständiger Staaten zu einem Zollgebiet; z.B. seit 1944 zwischen Belgien, den Niederlanden und Luxemburg (Benelux). Geht über die Stufe der Freihandelszone hinaus, da nicht nur die Zölle untereinander abgeschafft werden, sondern auch die Zölle für Drittländer abgesprochen und unter den Mitgliedsländern verteilt werden. Nach GATT ist die Bildung einer Zollunion zulässig.

    In Europa existiert seit Gründung der EWG 1968 eine Zollunion (Gemeinsamer Zolltarif): Ein- und Ausfuhrzölle zwischen den Mitgliedsstaaten wurden vollkommen abgeschafft, Waren aus Drittländern werden mit einheitlich festgesetzten Zöllen belegt.