Zehnt

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch: decem, "zehn")

    die Abgabe eines Teiles (ursprünglich eines Zehntels) des Ertrages einer Sache, in der Regel des zehnten Teils der Ernte, an den Grundherrn bzw. die Kirche.

    Der Zehnt wurde zuerst von der Kirche in Anlehnung an den Zehnt des Alten Testaments zur Finanzierung der Kirchenaufgaben erhoben. Später trat neben den geistlichen Zehnt (decimae ecclesiasticae) der weltliche Zehnt (decimae saeculares); meist war der Zehnt eine an die Grundnutzung geknüpfte Realabgabe: der "große Zehnt" bestand aus allem, "was Halm und Stängel treibt", der "kleine Zehnt" nur aus Garten- und Baumfrüchten; der Naturalzehnt (Garbenzehnt) wurde vom Felde weg eingenommen; der Blutzehnt war die Abgabe des zehnten Teiles an Jungvieh oder Viehprodukten. Der Neubruch- oder Novalzehnt wurde von neu gerodetem Ackerland eingefordert; der Sackzehnt war der in abgemessenen Mengen (Säcken) gelieferte Zehnt an ausgedroschenem Getreide; er bildete den Übergang vom bloßen Geldzehnt. Der Zehnt wurde allgemein eingeführt im 6./7. Jh.; in manchen Kirchenprovinzen hielt sich der Kirchenzehnt bis in 19. Jh.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.