Wirtschaftsunion

    Aus WISSEN-digital.de

    Vereinigung von zwei oder mehreren Staaten zu einem gemeinsamen Wirtschaftsgebiet. Sie beinhaltet einen freien Austausch von Arbeitskräften, Kapital und Waren durch Beseitigung sämtlicher Zölle und sonstiger Handelshemmnisse, einen gemeinsamen Außentarif gegenüber Drittländern sowie eine Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik mit gleicher Zielrichtung.

    Eine weitergehende Integrationsstufe von Volkswirtschaften ist die Wirtschafts- und Währungsunion, die zusätzlich aus einer Vereinheitlichung der Währung durch einen festen Wechselkurs oder eine neue Währungseinheit besteht.

    Im Vertrag von Maastricht beschlossen die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Gemeinschaft 1992 eine Weiterentwicklung der EG zur Europäischen Union und damit zu einer Wirtschafts- und Währungsunion. Zum 1. Januar 1993 trat der einheitliche Binnenmarkt in Kraft. Die Wirtschafts- und Währungsunion startete zum 1. Januar 1999 mit elf Ländern (Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien; 2001 folgte Griechenland), die die Stabilitätskriterien erfüllten, unter anderem im Jahr 1997 eine Preissteigerungsrate von höchstens 2,7 % und ein Haushaltsdefizit von höchstens 3 % des Bruttoinlandsprodukts. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Euro als gemeinsame Währung eingeführt und die währungspolitische Hoheit ging auf die Europäische Zentralbank über.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.