Wergeld

    Aus WISSEN-digital.de

    (von althochdeutsch: wer [lateinisch: vir], "Mann")

    im germanischen Recht die Sühnesumme, die den Erben eines Erschlagenen oder dem Verletzten von den Tätern bezahlt werden musste; neben dem Wergeld war ein "Wettgeld" (um den Friedensbruch wettzumachen) an den König zu zahlen.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.