Wahlen

    Aus WISSEN-digital.de

    Verfahren in Staaten, Gebiets- und anderen Körperschaften sowie in Organisationen und Personenvereinigungen zur Bestellung von repräsentativen Entscheidungsorganen. Die allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlen zählen zu den Grundrechten in einer modernen Demokratie.

    Folgende Gegensatzpaare lassen sich unterscheiden:

    allgemein (jeder Staatsbürger darf wählen und gewählt werden) oder beschränkt (nicht alle Staatsbürger dürfen wählen und gewählt werden); gleich (jeder Stimmberechtigte hat die gleiche Anzahl von Stimmen) oder gestuft (bestimmte Stimmberechtigte werden privilegiert, d.h. ihre Stimmen zählen mehr oder sie haben mehrere Stimmen); direkt (Wähler entscheidet mit der Wahl eines Kandidaten direkt über die Besetzung von Ämtern und Mandaten) oder indirekt (zunächst werden Wahlmänner gewählt); offen (Wähler stimmen offen ab) oder geheim (Wahl in Wahlkabinen, Stimmzettel kommt in verschlossenen Umschlag, der in eine Wahlurne geworfen wird). In pluralistischen Demokratien können sich die Bürger bei Wahlen zwischen mehreren gleichberechtigten Parteien entscheiden, in Einparteiensystemen steht faktisch nur eine Partei zur Wahl.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.