Währungsreform

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    Allgemein Maßnahmen des Staates zur Neuordnung des Geldwesens. Das Ziel einer Währungsreform ist die Stabilisierung einer durch Inflation zerrütteten Währung. Häufig wird eine alte Geldeinheit durch eine neue ersetzt. Zu Währungsreformen kam es 1923 und 1948 in Deutschland, 1990 in der DDR (Umstellung des Währungssystems auf D-Mark), 1945 und 1947 in Österreich.

    Im engeren Sinn die deutsche Währungsreform von 1948: Umstellung der Reichsmark (Vorkriegs- und Kriegswährung) auf Deutsche Mark (stabile Nachkriegswährung) seit 21.6.1948, durchgeführt von den alliierten Besatzungsmächten (außer der UdSSR): Abwertung der "Reichsmark" im Verhältnis 100 zu 6,5 (Altgeld) bzw. 10 zu 1 (Verbindlichkeiten), Einziehung der umlaufenden Bargeldbestände, Auszahlung eines Kopfgeldes von 60 DM (bei Firmen je 60 DM für jeden Beschäftigten); Sowjetzone: Umstellung von Reichsmark auf Deutsche Mark (Ost) am 23.6.1948.