Vorzugsaktien

    Aus WISSEN-digital.de

    Aktien, die gegenüber den Stammaktien bestimmte Vorrechte hinsichtlich der Gewinnverteilung (Vorzugsdividenden) oder der Vermögensverteilung (bei Auflösung der AG) bieten. Zumeist ist bei Vorzugsaktien das Stimmrecht des Aktionärs auf der Hauptversammlung ausgeschlossen.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.