Vormundschaft
Aus WISSEN-digital.de
gerichtlich angeordnete, gesetzliche Vertretung einer Person, die nur beschränkt geschäftsfähig ist und keinen gesetzlichen Vertreter hat, z.B. eine Vollwaise unter 18 Jahren, die also noch nicht mündig ist. Das Vormundschaftsgericht setzt den Vormund fest.
Kalenderblatt - 20. April
1844 | Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck. |
1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |