Volksabstimmung

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    auch: Plebiszit, Volksbefragung, Volksentscheid;

    Bestandteil der direkten Demokratie; das direkte Votum des Volkes in einer die Legislative betreffenden Angelegenheit. Volksabstimmungen waren in der Weimarer Reichsverfassung vorgesehen. Auf Grund der damaligen schlechten Erfahrungen hat der parlamentarische Rat in den Jahren 1948/49 jedoch keine direkt-demokratischen Elemente in das Grundgesetz aufgenommen.

    Im Bereich des Völkerrechts dient die Volksabstimmung zur Entscheidung der Bevölkerung eines bestimmten Gebietes über dessen Zugehörigkeit zu einem Staatsverband. Außerdem gilt die Volksabstimmung als Postulat demokratischer Völkerrechtspolitik.

    Kalenderblatt - 24. April

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    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.