Verwaltungsgerichtsbarkeit

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    dient der rechtlichen Überprüfung insbesondere von Verwaltungsakten. Sie wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden organisatorisch getrennte Verwaltungsgerichte wahrgenommen. In der Regel ist eine Klage vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit nur möglich, wenn zuvor ein Einspruch, Widerspruch oder eine Beschwerde bei der betreffenden Behörde selbst eingereicht wurde. Zur Verwaltungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene zählen neben dem Bundesverwaltungsgericht auch der Bundesfinanzhof und das Bundessozialgericht.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.