Verwaltungsakt

    Aus WISSEN-digital.de

    hoheitliche Maßnahme (Verfügung, Anordnung, Entscheidung) zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts; bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Ein rechtswidriger Verwaltungsakt ist fehlerhaft, bei schweren Fehlern ist er nichtig, bei leichten Fehlern unter der Voraussetzung wirksam, dass er vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden kann (vgl. § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz, § 118 Abgabenordnung, § 31 Sozialgesetzbuch X).

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.