Verteidiger

    Aus WISSEN-digital.de

    in einem Strafprozess mit der Verteidigung des Angeklagten betrauter Jurist; der Angeklagte kann seinen Verteidiger selbst wählen; ist er dazu nicht in der Lage, wird ihm bei schweren Straftaten (Verbrechen) vom Gericht ein Pflichtverteidiger gestellt.

    In Deutschland sind als Verteidiger nur Rechtsanwälte und Rechtslehrer deutscher Hochschulen zugelassen. Der Verteidiger hat die Aufgabe, alles zu Gunsten des Angeklagten vorzubringen, dabei aber die Ermittlung der Wahrheit nicht absichtlich zu erschweren. Dem Verteidiger gegenüber steht als Ankläger der Staatsanwalt.