Verrechnungsscheck
Aus WISSEN-digital.de
ein mit dem Vermerk "nur zur Verrechnung" ausgestellter Scheck, der nicht bar eingelöst werden darf, sondern nur auf einem Konto gutgeschrieben werden kann. Er dient der Erhöhung der Sicherheit des Zahlungsverkehrs, da er nicht so leicht wie ein abhanden gekommener unterschriebener Barscheck missbraucht werden kann.
Häufig wird der Verrechnungsscheck lediglich mit zwei parallelen Strichen auf der Vorderseite gekennzeichnet; diese Markierung ist aber nicht ausreichend, da sie nur einen "gekreuzten Scheck" kennzeichnet, der rechtlich (nach deutschem Scheckgesetz) nicht existiert.
Kalenderblatt - 29. März
1894 | 34 Frauenorganisationen schließen sich zum Bund deutscher Frauenvereine (BdF) zusammen. |
1958 | Uraufführung von Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" in Zürich. |
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