Verlagsvertrag

    Aus WISSEN-digital.de

    (§ 1 Gesetz über das Verlagsrecht) schuldrechtlicher Vertrag zwischen dem Verfasser eines Werks der Literatur oder Tonkunst und dem Verleger, in dem sich der Verfasser verpflichtet, dem Verleger das Werk in druckreifem Zustand zur Vervielfältigung und Verbreitung zu überlassen, während sich seinerseits der Verleger verpflichtet, dies zu tun. Der Verlagsvertrag regelt auch die Vergütung des Verfassers.