Verlagsvertrag
Aus WISSEN-digital.de
(§ 1 Gesetz über das Verlagsrecht) schuldrechtlicher Vertrag zwischen dem Verfasser eines Werks der Literatur oder Tonkunst und dem Verleger, in dem sich der Verfasser verpflichtet, dem Verleger das Werk in druckreifem Zustand zur Vervielfältigung und Verbreitung zu überlassen, während sich seinerseits der Verleger verpflichtet, dies zu tun. Der Verlagsvertrag regelt auch die Vergütung des Verfassers.
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Ludwig XIV.
Ein typischer Vetreter des höfischen Absolutimus ist der französische König Ludwig XIV. .
Schädel
Beim Aufbau des Schädels unterscheidet man zwischen Gesichts- und Gehirnschädel.
Igel
Im Oktober ist es wieder soweit: Der Igel hält seinen Winterschlaf bis zum Frühlingsmonat April.
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Der nordafrikanische Staat Libyen gilt als höchstentwickelter Staat Afrikas.
Kalenderblatt vom 27. Mai
| 1832 | Zum Hambacher Fest treffen sich etwa 30 000 Anhänger liberaler Politik, um für einen republikanischen deutschen Einheitsstaat in einem konföderierten Europa zu demonstrieren. |
| 1847 | Die "Hamburg-Amerikanische Packetfahrt Actiengesellschaft" (HAPAG) wird gegründet. |
| 1919 | Dem amerikanischen Korvettenkapitän Albert Cushion Reed gelingt mit seiner Besatzung die erste Atlantiküberquerung (Richtung West-Ost) in einem Flugzeug. |
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