Vergleich
Aus WISSEN-digital.de
- prüfendes und wertendes Nebeneinanderstellen von Dingen und Gedanken.
- vertragliche Beilegung eines Rechtsstreites durch Nachgeben beider Konfliktgegner außerhalb des Gerichts (außergerichtlicher Vergleich) oder vor Gericht (auf Vorhalt des Richters).
- Übereinkunft zwischen einem zahlungsunfähigen Schuldner und seinen Gläubigern; dient der Abwendung eines Konkurses. Der Herbeiführung eines Vergleichs dient das Vergleichsverfahren; ein solches wird eingeleitet, wenn mindestens 35 % der Forderungen von Gläubigern an das Unternehmen innerhalb eines Jahres beglichen werden können und der Betrieb fortgeführt wird. Von einem Zwangsvergleich spricht man, wenn die Gläubiger per Mehrheitsentscheidung das Verfahren beenden.
Kalenderblatt - 29. März
1894 | 34 Frauenorganisationen schließen sich zum Bund deutscher Frauenvereine (BdF) zusammen. |
1958 | Uraufführung von Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" in Zürich. |
1971 | Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen. |
Magazin
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