Unlauterer Wettbewerb

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    gegen die guten Sitten verstoßende Form des Wettbewerbs mit Mitteln, die von der Rechtsordnung nicht gebilligt werden. Erstes Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb von 1909, Neufassung 1970, 2004. Tatbestände des unlauteren Wettbewerbs sind z.B. Lockvogelwerbung, Falschwerbung durch irreführende oder bewusst falsche Angaben, Verrat von Geschäftsgeheimnissen oder ruinöse Konkurrenz. Unlauterer Wettbewerb ist in besonderen Fällen strafbar; er zieht einen zivilrechtlicher Anspruch der Geschädigten auf Unterlassung und Schadensersatz nach sich.