Union

Aus WISSEN-digital.de

(lateinisch)

  1. Vereinigung mehrerer Staaten unter einer Herrschaft durch Erbfolge, Wahl oder Staatsvertrag zu einem Staatenbund oder Bundesstaat, wobei die betreffenden Staaten selbstständig bleiben (Personalunion) oder gewisse Verwaltungseinrichtungen gemeinsam haben (Realunion).
  2. Zusammenschluss mehrerer Staaten mit gemeinsamer politischer Zielsetzung und supranationalen Einrichtungen, wie z.B. Montanunion, Währungsunion oder die Weltpostunion.
  3. Kurzbezeichnung für den Zusammenschluss der Parteien CDU und CSU.
  4. bezeichnet im Kirchenrecht den Zusammenschluss von Kirchen verschiedener Riten.
  5. auch protestantische oder evangelische Union. Name für das 1608 unter Betreiben des Kurfürsten Friedrich IV. von der Pfalz geschlossene Bündnis evangelischer und lutherischer Reichsstände. Konnte nicht gegen die katholische Liga zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges bestehen und löste sich über innere Streitigkeiten und nach der Niederlage des Kurfürsten am Weißen Berg 1620 wieder auf.


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Der Papst

Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche mit Sitz im Vatikan, Bischof von Rom, ...

"Der große Vorteil der Bärte liegt darin, dass man nicht mehr viel von den Gesichtern sieht."
John Wayne

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