Ultraviolette Strahlen

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch) Abk.: UV-Strahlen;

    Bezeichnung für den an das Violett anschließenden Wellenlängenbereich zwischen 15 und etwa 400 nm (Nanometer, milliardstel Meter) einer elektromagnetischen Strahlung.

    UV-Strahlung, die auch von der Sonne emittiert wird, ist für das menschliche Auge nicht wahrnehmbar, für Bienen jedoch teilweise sichtbar. In kleiner Dosierung wirkt sich UV-Licht günstig auf den Organismus aus (Vitamin-D-Bildung, Anregung des Stoffwechsels oder der Drüsenfunktionen u.a.), im Bereich zwischen 200 und 310 nm führt sie zur Bräunung der Haut; längere Bestrahlung ist schädlich (Sonnenbrand). Die Ozonschicht in der Atmosphäre schützt das Leben auf der Erde vor zuviel UV-Strahlung.

    Künstlich kann Ultraviolettlicht mit Wolframbandlampen mit Quarzfenster, Erdgaslampen oder Quecksilberdampflampen hergestellt werden. Technische Anwendungsbereiche sind die Mikroskopie (höheres Auflösungsvermögen) oder die Feststellung von übermalten Leinwandschichten bei Gemälden.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.