Tabu
Aus WISSEN-digital.de
- Bezeichnung für meist von Naturvölkern allgemein respektiertes Meidungsgebot oder Verbot, bestimmte Gegenstände oder Personen anzurühren, gewisse Handlungen vorzunehmen, Orte zu betreten oder über bestimmte Dinge zu reden, um Unheil zu vermeiden. Ein Tabu ist religiös, magisch oder rituell bestimmt.
- Themenbereiche oder Verhaltensweisen, die auf Grund gesellschaftlicher Normen unantastbaren Konventionen unterliegen.
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"Der große Vorteil der Bärte liegt darin, dass man nicht mehr viel von den Gesichtern sieht."
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Ludwig XIV.
Ein typischer Vetreter des höfischen Absolutimus ist der französische König Ludwig XIV. .
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Beim Aufbau des Schädels unterscheidet man zwischen Gesichts- und Gehirnschädel.
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Der nordafrikanische Staat Libyen gilt als höchstentwickelter Staat Afrikas.
Kalenderblatt vom 26. Mai
| 1521 | Kaiser Karl V. erlässt gegen Martin Luther das Wormser Edikt. |
| 1938 | Hitler legt den Grundstein zum Bau des ersten Volkswagenwerks. |
| 1952 | Die Außenminister Dean Acheson (USA), Antony Eden (Großbritannien), Robert Schumann (Frankreich) und Konrad Adenauer (Bundesrepublik Deutschland) unterzeichnen den "Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und den drei Westmächten", den Generalvertrag. Durch diesen wird das Besatzungsstatut aufgehoben. Die Bundesrepublik soll "gleichberechtigt in die europäische Gemeinschaft eingegliedert" werden. |
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