Strafbefehl

    Aus WISSEN-digital.de

    gerichtlicher Bescheid für den Beschuldigten über das beschlossene Strafmaß nach intensiver Prüfung durch die Staatsanwaltschaft, jedoch ohne gerichtliche Verhandlung; dient der Vereinfachung und Beschleunigung des Strafverfahrens. Legt der Beschuldigte innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls Einspruch ein, kommt es zur Hauptverhandlung. Unterlässt er dies, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich (vgl. §§ 407 ff. Strafprozessordnung).

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.