Stiftung

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    selbstständig verwaltetes Sondervermögen zur Förderung bestimmter Einrichtungen oder Ziele. Stiftungen unterliegen der staatlichen Aufsicht, und müssen teilweise vom Staat genehmigt werden. Man unterscheidet

    1. selbstständige Stiftungen, die als juristische Person rechtsfähig sind;
    1. unselbstständige Stiftungen; Vermögen wird einer Person (juristische Person, z.B. Gemeinde) treuhandartig übertragen, um damit einen bestimmten Zweck zu erfüllen. z.B. Nobelpreis-Stiftung.
    1. Stiftungen des öffentlichen Rechts: von der Regierung für einen öffentlichen Zweck zur Verfügung gestellte Mittel.