Stabilitätsgesetz

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    1967 in Kraft getretenes Gesetz, das die rechtliche Grundlage für alle Maßnahmen der Regierung bildet, die zur allgemeinen wirtschaftlichen Stabilität beitragen. Einzelne Ziele sind u.a. kontinuierliches Wirtschaftswachstum, (antizyklische Konjunktur), Preisstabilität, hoher Beschäftigungsgrad und außenwirtschaftliches Gleichgewicht. Diese vier Faktoren nennt man auch das magische Viereck.

    Das Stabilitätsgesetz erlaubt der Regierung, steuerliche und haushaltspolitische Mittel anzuwenden, um ihre Ziele zu erreichen. Z.B. Steuererhöhungen, Subventionen, Erhöhung der öffentlichen Ausgaben etc. Außerdem ist Regierung durch das Stabilitätsgesetz dazu verpflichtet, einen Jahreswirtschaftsbericht vorzulegen und mittels eines Konjunkturrates die mittelfristige Wirtschafts- und Finanzpolitik festzulegen und zu planen.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.