Staatsrecht

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    der Zweig des öffentlichen Rechtes, der sich mit der rechtlichen Gestaltung der Staates, auch in seinen Grundlagen (also z.B. der Staatsform), dem Aufbau und den Funktionen der Staatsorgane und der Rechtsstellung der Bürger im Staat (Grundrechte) befasst. Diese Regelungen finden sich in den jeweiligen Verfassungen der Staaten, und daher ist Staatsrecht weitestgehend gleichzusetzen mit Verfassungsrecht.