Staatsangehörigkeit

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    auch: Staatsbürgerrecht;

    Zugehörigkeit eines Menschen zu einem Staat, die verbunden ist mit Rechten und Pflichten eines Staatsbürgers (aktives und passives Wahlrecht, evtl. Wehrpflicht, diplomatischer Schutz im Ausland u.a.). Für Deutsche gehören dazu insbesondere die Bürgerrechte des Grundgesetzes und das Wahlrecht zu den Volksvertretungen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene.

    2000 wurden wichtige Änderungen an den alten, auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 zurückgehenden Regelungen vorgenommen. Neben das Abstammungsprinzip (lateinisch: jus sanguinis), wonach unabhängig vom Geburtsort Deutscher ist, wer von deutschen Staatsbürgern abstammt, trat mit der Gesetzesänderung das Geburtsortprinzip (lateinsisch: jus soli): Kinder ausländischer Eltern, die über eine seit mindestens drei Jahren unbefristete Aufenthaltsgenehmigung verfügen, erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit. Bis zum 23. Lebensjahr dürfen diese auch eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzen. Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist per Gesetz in der Regel nicht zulässig. Kinder aus binationalen Ehen bilden eine Ausnahme; diese können grundsätzlich mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen. Ausländern kann die deutsche Staatsangehörigkeit nach acht Jahren Aufenthalt in der Bundesrepublik verliehen werden, wenn sie ihre bisherige Staatsangehörigkeit niederlegen. Einem Deutschen darf die Staatsangehörigkeit nach dem Grundgesetz nicht entzogen werden.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.