Ständestaat

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    1. ständischer Staat: im Allgemeinen ein politisches Gemeinwesen, dessen Volk vollständig oder zu weiten Teilen aus geschlossenen Ständen (Kreisen) besteht, die auf Abstammung oder Beruf zurückzuführen sind.
    1. ständische Monarchie: im 13. bis 17. Jh. vorherrschende Staatsform in Europa, in der die Staatsgewalt nicht einheitlich beim Monarchen lag, sondern die Stellung des Monarchen nur aus einer Reihe von Machtbefugnissen bestand und die Stände (Adel, Kirche) an der Ausübung hoheitlicher Gewalt beteiligt waren.