Spektrum

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    1. Farbenzerstreuung des Lichtes beim Durchgang durch das Prisma oder Beugungsgitter. Das sichtbare Spektrum umfasst die Spektralfarben, das unsichtbare Spektrum das Ultrarot, die elektrischen Wellen, das Ultraviolett und die Röntgenstrahlen. Leuchtende Stoffe liefern ein Emissionsspektrum, und zwar feste Stoffe und Flüssigkeiten ein ununterbrochenes Farbband (kontinuierliche Spektren), Gase entweder einzelne scharf getrennte Linien (Linienspektrum) oder viele eng beieinander liegende Linien, deren Helligkeit in aufeinander folgenden Abschnitten stetig abnimmt (Bandenspektrum). Durchdringt das Licht einen Stoff, so verschluckt dieser bestimmte Wellenlängen; an ihrer Stelle erscheinen im Absorptionsspektrum dunkle Linien, die einen Schluss auf die Natur des Stoffes erlauben (Frauenhofersche Linien).
    2. relative Häufigkeit der Bestandteile eines Strahlengemischs hinsichtlich einer gemeinsamen Eigenschaft (v.a. Wellenlänge).