Sozialversicherung

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    Die Sozialversicherung war ursprünglich vor allem eine Versicherung gegen Unfälle und Not; heute bezeichnet der Begriff die gesetzlichen Pflichtversicherungen zum Schutz vor Verlust der Existenzgrundlage durch den Eintritt von Unfällen, Alter, Pflegebedürftigkeit u.Ä.; Basis ist der Sozialstaatsauftrag im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Elemente sind die Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Knappschaftsversicherung für Bergleute u.a.

    Geschichte

    Ansätze zu einer Sozialversicherung gab es bereits zu Beginn des 15. Jh.s im Bergbau und im Transportgewerbe, z.B. die "Bruderladen" der Bergleute (schon um 1400 in Freiberg/Sachsen), die Knappschaftskassen (der Bergbau war mit sozialpolitischen Maßnahmen den anderen Gewerben weit voraus). Im 18. Jh. wurden Hilfskassen einzelner staatlicher Manufakturen (Porzellanmanufaktur Meißen 1736) eingerichtet, im 19. Jh. entstanden vereinzelte Betriebskassen (voran Kruppwerke seit 1836, Hörder Verein seit 1842).

    Genossenschaftliche und private Betriebskrankenkassen ergaben Erfahrungsgrundlagen für den Aufbau des staatlichen Sozialversicherungswesens. Markstein der Entwicklung war BismarcksSozialgesetzgebung, eingeleitet durch die "Kaiserliche Botschaft" 1881 ("Heilung sozialer Schäden"; "positive Förderung des Wohles der Arbeiter"). Der Boden wurde vorbereitet durch die "Kathedersozialisten" und Sozialkonservativen; mitbestimmend waren staatspolitische Erwägungen: Festigung des Reiches, Gewinnung der Arbeiterschaft für den Staat; Sozialgesetze als Gegengewicht zur Verbitterung durch das Sozialistengesetz. Nach langwierigen Reichstagsberatungen kam es 1883 zur Einführung der Krankenversicherung, 1884 zur Unfallversicherung, 1889 zur Invaliditäts- und Altersversorgung (1911 zusammengefasst in der Reichsversicherungsordnung).

    Trotz aller Mängel waren diese Neuerungen Vorbild für fast alle europäischen Staaten. In der Arbeitslosenunterstützung gab es durch die Einrichtung von Unterstützungsfonds eine Pioniertätigkeit der Gewerkschaften.

    Nach dem Ersten Weltkrieg ging man zur produktiven Erwerbslosenfürsorge über, an deren Finanzierung seit 1924 auch Arbeitnehmer beteiligt waren, 1927 wurde die Arbeitslosenversicherung eingeführt (vorangegangen waren Österreich und für Einzelindustriezweige England schon 1911).

    Seit 1945 wurde die gesetzliche Grundlage der Sozialversicherung ständig erweitert und ergänzt. Die Pflegeversicherung deckt seit 1995/96 die Leistungen der stationären und der häuslichen Pflege ab. Angesichts hoher Staatsverschuldung und Sozialausgaben halten die Diskussionen zwischen Parteien, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden um eine Reform des Sozialstaats und damit des Systems der Sozialversicherung an.