Sozialistengesetz

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    Ausnahmegesetzgebung gegen die deutsche Sozialdemokratie 1878 bis 1890. Als Gesetzesvorlage im Reichstag von Bismarck unter taktischer Ausnutzung eines Attentats auf Kaiser Wilhelm I. eingebracht, um ein weiteres Anwachsen der sozialistischen Stimmen (500 000) zu verhindern und um die Nationalliberalen, die anfangs gegen das Gesetz Verfassungsbedenken vorbrachten, zu schwächen. Vom Reichstag wurde das Sozialistengesetz erst nach dem zweiten Attentat und Neuwahlen (mit dem von Bismarck gewünschten Ergebnis) angenommen und mit wechselnden Mehrheiten mehrmals verlängert. In der Auswirkung nur anfangs erfolgreich (Zerschlagung der sozialdemokratischen Parteiorganisationen, Verbot der Parteipresse usw.), dann immer wirkungsloser und von den Sozialisten umgangen ("Rote Feldpost", Zeitungsschmuggel aus der Schweiz). Schließlich wurde es trotz Bismarcks Drängen nicht mehr verlängert (abgelaufen 1890). Das Sozialistengesetz entfremdete große Teile der deutschen Arbeiterschaft dem Staat, machte sie aber als Gesellschaftsklasse selbstbewusst und nötigte andererseits das Kaiserreich zur Sozialgesetzgebung.

    Kalenderblatt - 24. April

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