Schwäbischer Bund

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    1488 bis 1534 Vereinigung der schwäbischen Reichsstädte, Reichsfürsten und Reichsritter; Überwindung der bisherigen Gegensätze; errichtet zur Wahrung der inneren Ordnung und des Landfriedens.

    Weitete seinen Einflussbereich bis zum Obermain und Mittelrhein aus, erwirkte nicht zuletzt das Zugeständnis der Reichsstandschaft an die Reichsstädte (1489 durch den Reichstag), stellte seine Heereskontingente (unter Truchsess von Waldburg) zur Niederwerfung der Bauernaufstände (Bauernkriege) zur Verfügung; löste sich durch konfessionelle Spaltungen in den eigenen Reihen (im Zuge der Reformation) 1534 auf.