Schulpflicht

    Aus WISSEN-digital.de

    die Pflicht zum Besuch einer allgemeinbildenden Vollzeitschule (Grundschule, Regelschule bzw. Realschule, Gymnasium, Förderschule) für Kinder im Alter von sechs bis 15 Jahren; umfasst neun oder zehn Jahre; danach Berufsschulpflicht (ersetzbar durch Besuch einer Realschule oder eines Gymnasiums). Die Schulpflicht endet mit Erreichung der Volljährigkeit. Einzelnes bestimmen die Gesetze der Bundesländer.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.