Schuld
Aus WISSEN-digital.de
- Strafrecht: Schuld tritt ein bei unrechtmäßigem Verhalten, d.h. einem Täter kann vorgeworfen werden, dass er die Ungesetzlichkeit einer Handlung akzeptiert, obwohl er in der Lage gewesen wäre, statt rechtswidrig rechtmäßig zu handeln. Schuld tritt nicht nur bei Vorsatz, sondern auch bei Fahrlässigkeit ein. Sie begründet die Strafbarkeit.
- Verbindlichkeiten eines Unternehmens an einen Gläubiger.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |