Schatzanweisung

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    staatlicher befristeter Schuldschein. Unverzinsliche Schatzanweisungen haben einen unter dem Rückzahlungsbetrag liegenden Abgabekurs, die Differenz entspricht der Zinsvergütung für die Laufzeit (6 oder 24 Monate). Es werden auch kürzerfristige (90 Tage) Schatzwechsel ausgegeben; sie werden über Festbeträge ausgestellt und von der Bundesbank mit Abzug des Diskonts abgegeben. Seit 1991 gibt der Bund Bundes-Schatzanweisungen aus (Laufzeit 4 Jahre, ab 5000 DM).