Schöffengericht
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für Vergehen und weniger schwere Verbrechen zuständiges Spruchkollegium beim Amtsgericht; bestehend aus dem Amtsrichter als Vorsitzendem und zwei Schöffen (vgl. § 29 Gerichtsverfahrensgesetz, GVG). Die Schöffen wirken als Beisitzer in der Hauptverhandlung mit und besitzen die gleiche Stimmkraft wie der Berufsrichter (vgl. § 30 GVG).
Kalenderblatt - 20. April
1844 | Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck. |
1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |