Schöffengericht

    Aus WISSEN-digital.de

    für Vergehen und weniger schwere Verbrechen zuständiges Spruchkollegium beim Amtsgericht; bestehend aus dem Amtsrichter als Vorsitzendem und zwei Schöffen (vgl. § 29 Gerichtsverfahrensgesetz, GVG). Die Schöffen wirken als Beisitzer in der Hauptverhandlung mit und besitzen die gleiche Stimmkraft wie der Berufsrichter (vgl. § 30 GVG).

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.