Satz (Grammatik)
Aus WISSEN-digital.de
Bezeichnung für die grammatikalischen Regeln folgende Aneinanderreihung von Wörtern mit Sinngehalt. Ein vollständiger Satz muss mindestens ein Subjekt (Satzgegenstand) und ein Prädikat (Satzaussage) enthalten (z.B.: Maria schläft.). Oft sind auch ein Objekt, Attribute und verschiedene Umstandsbestimmungen notwendig, die die Fragen "wo?" und "wann?" beantworten.
Die verschiedenen Satzarten sind: Aussagesatz, Ausrufesatz, Aufforderungs- oder Befehlsatz und Fragesatz. Ein Befehlssatz entsteht, wenn das Verb des Prädikats im Imperativ steht (z.B.: Schlaf, Maria!). Ein Fragesatz entsteht, wenn das Prädikat an den Anfang gestellt wird (z.B.: Schläft Maria?).
Außerdem unterscheidet man zwischen Haupt- und Nebensätzen.
Die Lehre vom grammatikalischen Aufbau des Satzes ist die Syntax.
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