Rechtswissenschaft

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    auch: Jura, Jurisprudenz (von lateinisch: jus "das Recht");

    Wissenschaft vom Recht in all seinen Ausformungen; als Rechtswissenschaft im engeren Sinne versteht man darunter die praktische, dogmatische und systematische Rechtswissenschaft, die sich mit dem (objektiven) Sinn des positiven Rechts befasst.

    Teilbereiche

    Die Rechtstheorie befasst sich mit dem logischen Aufbau der Rechts-Normen und der gesamten Rechtsordnung sowie mit der Methodik der Rechtsanwendung (Methodenlehre).

    Die Rechtsdogmatik umfasst die wissenschaftliche Erkenntnis des geltenden Rechts für dessen Anwendung im praktischen Leben. Durch Auslegung (Interpretation, Gesetzesauslegung) und Verstehen aus dem größeren Zusammenhang der Rechtsordnung heraus wird der Sinn der einzelnen Rechtsnorm für die unmittelbare Anwendung ermittelt. Soweit sich die Rechtsdogmatik mit Begriffen befasst, die nicht erst durch das positive Recht geschaffen und eingeführt worden sind, sondern die "apriorisch" sind und der wissenschaftlichen Erkenntnis des positiven Rechts vorausgehen (die allgemeinsten Rechtsbegriffe wie Schuld, Rechtswidrigkeit u.a.), versteht man sie als Allgemeine Rechtslehre.

    Zur Rechtswissenschaft im weiteren Sinne zählen die Forschungsfächer, die vom positiven Recht unabhängig sind.

    Die Rechtsgeschichte beschäftigt sich mit dem Recht in seiner historischen Entwicklung.

    Die Rechtsvergleichung stellt das Nebeneinander der verschiedenen nationalen Rechtsordnungen dar, wobei auch rechtshistorische und rechtspolitische Aspekte beachtet werden müssen.

    Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie handeln nicht (wie Rechtsgeschichte und -vergleichung) von individuellen positiven Rechtsordnungen. Die Rechtsphilosophie beschäftigt sich mit den sozialen Ordnungen, die sich der Mensch gibt. Die Rechtssoziologie erforscht innerhalb des menschlichen Gemeinschaftslebens die tatsächlich befolgten Verhaltensweisen und die Rechtsverwirklichung.

    Mit der Psyche des Einzelnen in Bezug auf das Rechtsleben befasst sich die Rechtspsychologie.

    Die Rechtspolitik erarbeitet Vorschläge, die Recht werden sollen (Gesetzesvorschläge).

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.