Rechtschreibung

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    auch: Orthografie;

    normierte Festlegung der Schreibung von Wörtern.

    In Deutschland war die Rechtschreibung bis in die zweite Hälfte des 19. Jh.s fast gänzlich ohne nähere Festschreibung und amtliche Regelung entstanden. Eine erste Systematisierung nahm im 18. Jh. J.C. Gottsched mit seiner "Grundlegung einer Deutschen Sprachkunst" vor. 1871 nahm man die Reichsgründung als Anlass, die deutsche Rechtschreibung behördlich für die Länder zu regeln, jedoch ohne Erfolg.

    Zu Beginn des 20. Jh.s wurde auf der Grundlage von K. Dudens Wörterbuch die Rechtschreibung einheitlich festgelegt. Immer wieder wurden seitdem Reformversuche unternommen. 1994 wurde auf einer Konferenz von den deutschsprachigen Ländern eine Reform zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Rechtschreibregeln eingeleitet, die bis heute auf heftige Kritik stößt. Die staatlichen Stellen, die ständige Konferenz der Kultusminister und die Ministerpräsidenten der Länder stimmten den Reformvorschlägen zu. Am 1. August 1998 wurde die Reform eingeführt; bis zum Jahr 2005 galt eine Übergangsregelung. Aufgrund zahlreicher Diskussionen unter Fachleuten wie in der Bervölkerung wurden noch kleinere Änderungen durchgeführt, die zum 1. August 2006 in Kraft traten.

    Neue Regeln

    Die wichtigsten Änderungen gelten bei ß, das nach kurzem Vokal durch ss ersetzt wird (Fass statt Faß). Die Schreibung vieler Fremdwörter wird vereinfacht, unter anderem wird th, ph, rh durch t, p, r ersetzt (Geografie statt Geographie, Katarr statt Katharr). Auch bei der Zusammen- und Getrenntschreibung (kennen lernen statt kennenlernen), Groß- und Kleinschreibung (im Dunkeln tappen statt im dunkeln tappen) sowie bei den Trennungsregeln ("st" darf getrennt werden) gibt es Änderungen. Die Zeichensetzung (v.a. Kommaregeln) wurde vereinfacht.