Rücklagen

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    Teil des Eigenkapitals, das über das festgesetzte Nominalkapital eines Unternehmens hinausgeht. Rücklagen verstärken die Kapitalbasis und verbessern die Liquidität. Offene Rücklagen werden aus einbehaltenen Gewinnanteilen (Gewinnrücklagen) oder aus Überschüssen gebildet, die bei Gründung, Kapitalerhöhung oder -herabsetzung (Kapitalrücklagen) entstehen können. Von den offenen Rücklagen unterscheidet man die stillen Rücklagen (auch stille Reserven). Sie sind in der Bilanz nicht ersichtlich und werden durch (häufig unzulässige) Überbewertung der Passiva und Unterbewertung der Aktiva oder durch das Fortlassen von Aktivposten gebildet. In der Bilanz ausgewiesene offene Rücklagen können gesetzliche oder freiwillige (freie) Rücklagen sein. Bei der Aktiengesellschaft müssen in die gesetzliche Rücklage jährlich fünf Prozent des Jahrsüberschusses eingestellt werden, bis sie mit der Kapitalrücklage zehn Prozent des Grundkapitals erreicht hat.