Persönlichkeitsrecht

    Aus WISSEN-digital.de

    Bezeichnung für das allgemeine Recht des Einzelnen auf Erhaltung, Unverletzlichkeit und freie Entfaltung seiner Persönlichkeit; in Deutschland durch Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz unter gleichzeitiger Berufung auf Art. 1 Abs. 1 GG geschützt. Im Einzelnen fallen darunter das Recht auf informelle Selbstbestimmung, Schutz der persönlichen Ehre, Recht am eigenen Bild, Recht am eigenen Wort, Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, Schutz der Privatheit der Sexualsphäre.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.