Parlamentarismus

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    (lateinisch-griechisch) auch: parlamentarisches System;

    staatsorganisatorisches Prinzip, nach dem der staatliche Wille durch ein nach allgemeinem und gleichem Wahlrecht gewähltes Organ (Parlament) nach dem Mehrheitsprinzip gebildet werden soll. In diesem Prinzip verbindet sich der Gedanke der Selbstbestimmung des Volks mit dem gegebenen Bedürfnis der Arbeitsteilung für die Erledigung der Staatsangelegenheiten. Die Bestimmung der Staatsgeschäfte durch das Parlament wird eingeschränkt durch das Wahlrecht des Volkes und das organisatorische Prinzip der Gewaltenteilung.

    Parlamentarismus ist aber nicht wesensgleich mit Demokratie; z.B. in der "Präsidialdemokratie" der Vereinigten Staaten von Amerika: starke Stellung des vom Volk in mittelbarer Wahl auf Zeit gewählten Präsidenten gegenüber dem Kongress, der Berufung oder Entlassung von Staatssekretären gegen den Willen des Präsidenten nicht erzwingen kann.

    Geschichte

    Der klassische Parlamentarismus entwickelte sich aus dem englischen parlamentarischen System, welches sich das Recht der Ministeranklage sicherte, aus dem sich die Verantwortlichkeit der Regierung (Ministerverantwortlichkeit) gegenüber dem Parlament entwickelte.

    In der Verfassung der deutschen Staaten im 19. Jh. war die Ministerverantwortlichkeit nur begrenzt verankert, wie in der von Bismarck geprägten Reichsverfassung von 1871 (keine Reichsminister, Berufung des Reichskanzlers durch den Kaiser und der Staatssekretäre durch den Kanzler), doch hatten die Parlamente durch das Budgetrecht einen wirksamen Hebel, eine unliebsame Regierung unter Druck zu setzen (dort, wo auch das Budgetrecht beschnitten war, wie im zaristischen Russland, bestand nur "Scheinkonstitutionalismus").

    Nach dem Ersten Weltkrieg verwirklichte sich der Parlamentarismus in den meisten demokratischen Staaten Europas, z.B. auch in der Weimarer Republik, doch infolge negativer Auswirkungen durch häufige Misstrauensanträge war keine dauerhafte Regierungsarbeit möglich; nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Sicherheitsklauseln in der Verfassung gegen übertrieben häufigen Kabinettswechsel verankert (siehe auch Grundgesetz).

    Nach dem Krieg auch Zusammenarbeit der Parlamentarier verschiedener nationaler Parlamente, um bestimmte gemeinsame politische, wirtschaftliche oder militärische Programme zu verwirklichen (NATO, Interparlamentarische Konferenz, Vollversammlung der UN, Beratende Versammlung des Europarats, Versammlung der Westeuropäischen Union, Parlamentarische Versammlung des Nordischen Rates und von Benelux, Gemeinsame Versammlung der Montanunion, Europäisches Parlament u.a.).