Papstwahl

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    Zum Papst wählbar ist grundsätzlich jeder Katholik, auch Laien. Erstes Wahlgesetz von Symmachus (498-514), wonach Wahlabmachungen im Einvernehmen mit dem regierenden Papst (Designierung) zu erfolgen hatten. Die Wahl erfolgte ursprünglich wie jede Bischofswahl durch Klerus und Volk (von Rom). Seit Konstantin Mitwirkung und Einflussnahme der römischen, byzantinischen und später der römisch-deutschen Kaiser; dagegen und v.a. gegen die Ansprüche der römischen Adelsgeschlechter Bestrebungen zur Ausschaltung der Wahlberechtigung der Laien. Nikolaus II., dessen Wahl sich in Siena unter Verletzung der bisher üblichen Formen vollzog, erließ 1059 ein Wahldekret, das nur den Kardinälen das Wahlrecht zugestand (der übrige Klerus und das Volk stimmten der erfolgten Wahl lediglich zu). Papst Alexander III. ließ auf dem Laterankonzil 1179 als erforderlich die 2/3-Mehrheit festlegen.1274 unter Gregor X. wurde auf dem 2. Konzil von Lyon die Konklaveordnung erlassen: Wahl außer in Notfällen nur im Konklave unter Ausschaltung jeder Beeinflussung durch die Öffentlichkeit; 1904 Beseitigung des Vetorechts weltlicher Fürsten (Ablehnung missliebiger Kandidaten) durch das Wahldekret Pius` X., 1945 Papstwahlrecht neu kodifiziert durch Pius XII. Wahlberechtigt sind seit 1971 alle Kardinäle, die das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Ablauf der Papstwahl: Während der Zeit der Konklave gibt es bis zu vier Wahlgänge am Tag. Die Wahlen werden so lange wiederholt, bis ein Kandidat eine eindeutige Zwei-Drittel-Mehrheit an Stimmen erreicht. Papst Johannes Paul II. bestimmte, dass nach 29 Wahlgängen die einfache Mehrheit ausreicht, um als Papst gewählt zu werden. Ist das Kollegium zu einem Ergebnis gekommen und nimmt der Erwählte die Entscheidung an, verkündet der Älteste den Wartenden, dass eine Entscheidung gefallen ist. Er macht dies nach einem alten Ritual: Die Stimmzettel werden auf eine Schnur aufgespießt und mit trockenem Stroh verbrannt. Der weiße Rauch signalisiert den positiven Ausgang der Wahlen.

    Kalenderblatt - 20. April

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