Pacht
Aus WISSEN-digital.de
vertragliche Überlassung eines Gegenstandes, meist einer Immobilie oder eines Grundstückes, zum Gebrauch und zur wirtschaftlichen Nutzung durch eine Person (den Pächter) bei entsprechender Gegenleistung (Pachtzins). Die Pacht kann auch auf Rechte bezogen sein, z.B. die Nutzung eines Patents.
Kalenderblatt - 28. März
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