Ordnung

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    1. allgemein die Zusammensetzung einer Menge von Teilen und Elementen zu einem einheitlichen Ganzen nach einem bestimmten Prinzip der Sortierung oder Klassifizierung.

    Ggs. zu: Chaos#in der biologischen Taxonomie steht die Kategorie bzw. Rangstufe Ordnung zwischen Klasse und Familie. Eine Ordnung ist meist nicht objektiv festlegbar, so dass eine Klasse in zahllose Ordnungen aufgegliedert sein kann (z.B. die Klasse der Vögel in etwa 24 Ordnungen). Ordnungen können viele Familien, und diese wiederum viele Arten enthalten. Besonders bei den Insekten, aber auch bei einigen Pflanzen sind Ordnungen mit mehreren hundert oder tausend Arten (z.B. Käfer mit über 300 000) anzutreffen. Die Namen der Ordnungen bei den Pflanzen enden immer auf -ales. In der Zoologie gibt es keine Standardisierung der Namengebung.

    1. in der Mathematik bezeichnet Ordnung die Relation von Elementen einer Menge untereinander. Die Menge heißt dann halbgeordnet. Eine Ordnung nennt man linear, wenn sie für zwei beliebige Elemente der Menge gilt, z.B. die Menge der natürlichen Zahlen.
    1. in der Philosophie Grundbegriff der Ontologie. Von Ordnung wird gesprochen, wenn eine gesetzmäßige und sinnvolle Strukturierung von einzelnen Teilen, Gliedern oder Elementen erkennbar ist; oft wird eine solche Form der Beziehung von Einzelteilen zueinander auch mit dem Begriff der Harmonie belegt. Bereits seit der Antike gehen fast alle philosophischen Theorien von einer grundsätzlich geordneten Wirklichkeit aus, die dem Denken des Menschen entspricht und von ihm erkannt werden kann. Deshalb war für die alten griechischen Philosophen der Begriff "Welt" und der Begriff "Ordnung" ein und dasselbe, nämlich Kosmos. In analoger Weise wird der Begriff Ordnung z.B. auch in der Ethik oder in der Erkenntnistheorie gebraucht.
    1. als Begriff in der Soziologie bezeichnet der Begriff festgefügte, meistens hierarchische Strukturen, wie sie sich zwischen den Menschen immer ausbilden. Dabei wird zwischen mehreren Ebenen unterschieden. So spricht man als eine der kleinsten Ordnungsformen von Familien- oder Gruppenordnung und als eine der größten Ordnungsformen menschlichen Zusammenlebens von Gesellschaftsordnungen.
    1. im Rechtswesen werden Normen- und Vorschriftensammlungen sowie Regelwerke für den Ablauf gerichtlicher Prozesse mit dem Begriff Ordnung bezeichnet. Beispiele sind etwa die Gemeindeordnung oder die Zivilprozessordnung.

    Kalenderblatt - 20. April

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    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.