Offene Handelsgesellschaft

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: OHG;

    privatrechtliche Personengesellschaft zur Betreibung eines Handelsgewerbes, bei der jeder Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern mit dem gesamten Privatvermögen haftet; definiert in den §§ 105 bis 160 des Handelsgesetzbuches (HGB); eine offene Handelsgesellschaft muss ins Handelsregister eingetragen werden.

    Kalenderblatt - 24. April

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