Oberstes Bundesgericht

    Aus WISSEN-digital.de

    ursprünglich im Grundgesetz in Artikel 95 Absatz 1 vorgesehen, bisher nicht errichtet; soll der Wahrung der Einheit des Bundesrechts dienen. Nach Gesetz von 1968 ist stattdessen ein gemeinsamer Senat der obersten Bundesgerichte vorgesehen.