Notstandsgesetze

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    auch: Notstandsverfassung;

    unter dem Begriff der Notstandsgesetze werden allgemein die Verfassungsänderung des Grundgesetzes und die einfachen Notstandsgesetze verstanden, die im Jahr 1968 in Kraft traten. Sie bewirken im Verteidigungsfall, bei inneren Unruhen und Naturkatastrophen erhebliche Einschränkungen der Grundrechte, die Übertragung der Funktionen von Bundesrat und Bundestag auf den Gemeinsamen Ausschuss, die Möglichkeit des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren sowie eine Verstärkung der Stellung der Bundesregierung.

    Auf Grund der Erfahrung der Weimarer Republik wurden die Notstandsgesetze 1968 in das Grundgesetz integriert. Sie gelten als die einschneidendste Verfassungsänderung seit Bestehen des Grundgesetzes.

    Kalenderblatt - 16. April

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