Nebenstrafe

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    wird nur gleichzeitig mit einer Hauptstrafe (unter anderem Geldstrafe, Freiheitsstrafe) verhängt; z.B. Fahrverbot (vgl. § 44 Strafgesetzbuch), Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts (vgl. § 45 StGB).